Unterstützen

Der Wohlfühlbeutel e. V. freut sich über jede Unter­stüt­zung. Vor allem in den folgen­den Berei­chen:

Sponsoring

Der Wohlfühl­beutel wird mit Geschen­ken befüllt, über die sich ein von der Krebs- und Strahlen­the­ra­pie gebeu­tel­ter Patient freuen kann. Mit Sach­spenden, die wir in die Wohl­fühl­beutel legen können, hilfst du uns stark! Sprich uns gerne auf ein öffent­liches Sponso­ring an.

Mitgliedschaft

Ab einem Mitglieds­bei­trag von 60 Euro – das sind nicht mehr als zwei Stück Kuchen vom Bäcker im Monat – nehmen wir dich liebend gerne im Wohlfühlbeutel e. V. auf.

Spende

Freude schenken macht glücklich! Mit deiner Geldspende trägst du dazu bei. Natür­lich erhältst du eine Spenden­quit­tung, die du in der Steuer­erklä­rung abset­zen kannst.

Per Überweisung:
IBAN: DE58 5745 0120 0030 5243 75
BIC: MALADE51NWD
Bank: Sparkasse Neuwied

Per PayPal:

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Beutel basteln

Wohl­fühl­­beutel werden von uns nach dem Schnitt­muster eines klassi­schen Turn­­beu­tels genäht. Ganz im Sinne des Upcycling auch mit alten Stoffen aus Hem­den, Tisch­wäsche, Klei­dung etc. Dabei können wir Hilfe gebrau­chen! Schau es dir an, es ist nicht schwer:

Turnbeutel nähen in 10 Minuten

Wärmflaschenbezug stricken

Nicht fehlen im Wohl­fühl­beutel darf die Wärm­flasche. Mit einem hand­ge­strick­ten Bezug bekommt diese Auf­merk­sam­keit eine ganz persön­liche Note.

Strickanleitung

Nachlass

Mit einer Erbschaft zugunsten unseres gemeinnützigen Vereins tragen Sie dazu bei, dass unsere wichtige Arbeit für Krebspatienten auch in Zukunft fortgeführt werden kann. Ob Geldzuwendungen, Sachspenden oder Immobilien – jede Unterstützung hinterlässt einen nachhaltigen Unterschied. Wir würden uns von Herzen freuen, wenn Sie uns in Erwägung ziehen, und versprechen Ihnen, dass Ihre Zuwendungen verantwortungsvoll und transparent eingesetzt werden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne persönlich für ein Gespräch zur Verfügung und unterstützen Sie dabei, die für Sie passende Regelung zu finden.

Ein klar verfasstes Testament ist der Schlüssel, um sicherzustellen, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne verwendet wird. Auch wenn keine direkten Nachkommen vorhanden sind, kann der Nachlass einem wohltätigen Zweck zugutekommen. Aber auch bei gesetzlicher Erbfolge kann alles, was über den Pflichtteil hinausgeht, an gemeinnützige Organisationen gespendet werden. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen, um alle rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Vermächtnis nachhaltig Gutes bewirkt. Vielen Dank, dass Sie an uns denken – gemeinsam können wir Großes bewegen!

Jetzt den Wohlfühlbeutel unterstützen!

    Deine Unterstützung:

    In der Regel melden wir uns zeitnah bei dir, um alles weitere zu besprechen. Vielen Dank!